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In Zeiten der immer fortschreitenden Globalisierung liegt es in der Natur der Sache, dass Tierärzt*innen aus dem Ausland nach Deutschland kommen. Das kann wirtschaftliche, politische oder auch persönliche Gründe haben. Tierärzt*innen aus dem außereuropäischen Ausland müssen in Form von Kenntnisprüfungen nachweisen, dass sie ausreichende Kenntnisse besitzen, die der deutschen Approbation entsprechen, um in Deutschland arbeiten zu können. Das Projekt Support4vetmed wurde initiiert, um sie bei der Vorbereitung auf die Kenntnisprüfungen zu unterstützen.

Die Approbation als Tierarzt

In der Bundestierärzteordnung (BTÄO), §2 Absatz 1 heißt es: „Wer im Geltungsbereich dieses Gesetzes den tierärztlichen Beruf ausüben möchte, bedarf der Approbation als Tierarzt.“ Als Studierende in Deutschland erlangt man die Approbation durch ein Studium an einer der fünf veterinärmedizinischen Bildungsstätten und dem anschließenden Bestehen der 15 Staatsexamensprüfungen.

Kommen Tierärzt*innen aus dem europäischen Ausland nach Deutschland, müssen sie die Approbation beantragen. Innerhalb der EU gibt es eine einheitliche Regelung. Demnach werden Abschlüsse, die in einem Mitgliedsstaat erlangt wurden, automatisch anerkannt.

Komplizierter wird es allerdings, wenn die Ausbildung in Drittstaaten absolviert wurde, also Ländern, die nicht der EU beziehungsweise dem sogenannten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören.

Auch Tierärzt*innen aus Drittstaaten beantragen zunächst die Approbation. Für jedes Bundesland gibt es eine zuständige Stelle, die die gesamte behördliche Abwicklung des Approbationsverfahren übernimmt. Grundsätzlich muss der/die Tierärzt*in die Approbation in dem Bundesland beantragen, in dem er oder sie lebt. Nachdem die Approbation beantragt wurde, findet eine Gleichwertigkeitsprüfung statt. Die zuständige Stelle prüft, ob die Prüfungsfächer, der Umfang und die Inhalte der Ausbildung im jeweiligen Herkunftsland den Inhalten des deutschen Abschlusses entsprechen. Genauso prüft sie die angegebene Berufserfahrung der Antragsstellenden. Auf Grundlage dieser Informationen wird entschieden, ob und wie viele Defizite in der Ausbildung der oder des Antragsstellenden bestehen.

Die Kenntnisprüfungen und die damit verbundenen Herausforderungen

Um die Gleichwertigkeit des Abschlusses nachzuweisen, kann der/die Tierärzt*in „Kenntnisprüfungen“ ablegen. Nach der Gleichwertigkeitsprüfung des Abschlusses erhält er oder sie ein Schreiben, aus dem hervorgeht, welche Prüfungsfächer nachgeholt werden müssen. Außerdem muss der oder die Antragsstellende über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. In der Regel wird das B2-Niveau gefordert. Die Prüfungen werden an einer der fünf veterinärmedizinischen Bildungsstätten in Deutschland abgelegt. Dabei werden die Tierärzt*innen je nach Wohnort in Deutschland einer bestimmten Universität zugeteilt. Je nachdem, wie die Kompetenzen der betreffenden Person eingeschätzt werden, muss sie in einem oder mehreren Fächern des Studiums der Veterinärmedizin geprüft werden.

Nun gibt es in diesem ganzen System aber einige Schwierigkeiten, die Tierärzt*innen aus Drittstaaten vor Herausforderungen stellt.

Der deutsche Föderalismus zeigt sich hier nicht unbedingt von seiner besten Seite. Alleine herauszufinden, welche die zuständige Stelle für die Antragsstellung auf Approbation im betreffenden Bundesland ist, ist nicht immer so einfach. Besonders mit limitierten Deutschkenntnissen ist es sicherlich nicht allzu leicht, die deutsche Bürokratie zu durchschauen. So geht es weiter, wenn man den Antrag auf Approbation an sich ausfüllen muss. Wer schonmal Bafög beantragt hat, weiß wie unterhaltsam es ist, solche Formblätter auszufüllen.

Nun hat man die ersten Hürden überwunden. Man wartet auf den Bescheid der zuständigen Stelle, welche Prüfungsfächer nachgeholt werden müssen. Da man in der Zwischenzeit ja auch von irgendetwas leben muss, kann man bei der zuständigen Stelle eine „Berufserlaubnis“ beantragen. Sie erlaubt es dem/der Tierärzt*in, für vorerst zwei Jahre in Deutschland tätig zu sein. Diese Erlaubnis kann um weitere zwei Jahre verlängert werden. Mit dieser Erlaubnis kann der/die Tierärzt*in keine selbstständige Tätigkeit ausüben. Auch hoheitliche Tätigkeiten, also amtstierärztliche Aufgaben und die Schlachttier- und Fleischuntersuchung, sind ihm untersagt. Die Berufserlaubnis gilt immer nur für ein bestimmtes Arbeitsverhältnis. Je nach Bundesland muss bei der Beantragung der Berufserlaubnis sogar ein Nachweis über die Anstellung mit eingereicht werden.

Erhält man nun nach einiger Zeit den Bescheid über die Kenntnisprüfungen, geht es weiter. Man erhält die Rückmeldung, dass man eine oder mehrere Prüfungen ablegen muss, um die Approbation zu erlangen. Nun muss in Eigenregie jede/r Prüfende kontaktiert werden, Prüfungsthemen erfragt und meist mündliche Prüfungstermine vereinbart werden. Nicht immer kann einem die/der Prüfende Lernunterlagen zur Verfügung stellen. Die Prüfungsinhalte muss man sich also selbst erarbeiten. Besonders in Fächern, die viele rechtliche Aspekte haben, müssen oft Kenntnisprüfungen abgelegt werden. Das liegt daran, dass sich die Gesetze zwischen Ländern der EU und Drittstaaten erheblich unterscheiden. Studierende der Veterinärmedizin wissen, wie anstrengend es ist, sich für AVO, Lebensmittelhygiene und Co. durch die teilweise sehr komplizierten Gesetzestexte durchzuarbeiten. Ohne Unterstützung und in einer der Muttersprache fremden Sprache ist das eine noch größere Herausforderung.

Das Projekt Support4vetmed

Um die Tierärzt*innen bei der Vorbereitung auf die Kenntnisprüfungen zu unterstützen, hat sich die Projektgruppe „Support4Vetmed“ am Fachbereich Veterinärmedizin der Freien Universität Berlin etabliert. Das Projekt ist Teil des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ und wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

Im Zuge des Projektes wird eine Plattform erstellt, die deutschlandweit für Approbations-Anwärter*innen zugänglich sein wird. Auf dieser Plattform werden E-Learning-Module bereitgestellt, die für Kenntnisprüfungen relevante Fächer abbilden. Diese E-Learning-Module werden animierte Lehrvideos, Vorlesungsaufzeichnungen, interaktive Übungsaufgaben und andere Lernmaterialien beinhalten. Genauso sollen kompetenzbasierte Lernziele für die einzelnen Fächer erstellt werden, die den Tierärzt*innen Anhaltspunkte geben sollen, welche Themengebiete in Vorbereitung auf die Kenntnisprüfungen bearbeitet werden müssen.

Die Erstellung der E-Learning-Module geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Professor*innen der fünf veterinärmedizinischen Bildungsstätten in Deutschland.

Das Format des E-Learnings hat einige Vorteile für die Teilnehmenden. Zum einen ist die Unterstützung so weder zeitlich noch örtlich begrenzt, sondern kann Tierärzt*innen in ganz Deutschland geboten werden. So werden gegebenenfalls Umzugs- oder Reisekosten gespart. Zudem kann ein E-Learning-Kurs in einen normalen Arbeits-Alltag unter Umständen besser integriert werden als eine Präsenzveranstaltung. Zum anderen liegt der Fokus bei der Erstellung der E-Learning-Module darauf, auch für Nicht-Muttersprachler verständliche Formulierungen zu nutzen und so dafür zu sorgen, dass die Approbations-Anwärter*innen ein nachhaltiges Verständnis für die Themen erlangen können. In der Folge werden die Tierärzt*innen besser auf die Kenntnisprüfungen vorbereitet sein, was ihnen nicht nur fachlich, sondern auch persönlich zugutekommen wird.

Das Projekt wurde Anfang 2019 ins Leben gerufen. Im vergangenen Jahr wurde damit begonnen, die ersten E-Learning-Inhalte für das Fach Lebensmittelhygiene zu erstellen, und seit Anfang 2020 sind auch die Fächer Tierernährung und Tierseuchenbekämpfung in Planung. Nun soll das Projekt-Team erweitert werden.

Zur Repräsentation und Unterstützung des Projektes werden im Verlauf des Jahres 2020 Werkstudierende an den veterinärmedizinischen Bildungsstätten gesucht. Ihre Aufgabe wird unter anderem die Unterstützung der Dozierenden bei der Erstellung von E-Learning-Formaten sein, die auf der Projektplattform veröffentlicht werden, die Unterstützung der Teilnehmenden bei den Kenntnisprüfungen und die Mithilfe bei der allgemeinen Prüfungsabwicklung.

 

Falls Euch die Thematik rund um die Kenntnisprüfungen und die kreative Erstellung von E-Learnings interessieren, meldet Euch gerne unter support4vetmed.iq@vetmed.fu-berlin.de.

Es grüßt Euch ganz herzlich

Support4vetmed

 

Institut für Veterinär-Anatomie, Freie Universität Berlin

Koserstraße 20

14195 Berlin

Email: support4vetmed.iq@vetmed.fu-berlin.de