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Die Blauzungenkrankheit hält die Veterinärämter aus halb Deutschland auf Trab

 

Für alle Virologie-Neulinge werden im Folgenden die Grundzüge der Blauzungenkrankheit noch einmal beschrieben und erklärt.

 

BTV, der sogenannt Bluetounge-Krankheit, ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildwiederkäuern, die durch das sogenannte Orbivirus verursacht wird. Dieses wird durch infizierte Vektoren wie Cullicoides-Spezies bzw. Gnitzen übertragen. Das Vorkommen des BTV ist nahezu weltweit, variiert jedoch saisonal, da bei einer Temperatur unter 10 Grad Celsius kaum Stichaktivität beobachtet werden kann.

Die Ausprägung der klinischen Symptome ist stark abhängig vom Serotyp, Virusstamm und Wirt. In der Regel hat das Virus eine Inkubationszeit von sechs bis zehn Tagen und führt häufig zu klinisch inapparenten Infektionen, vor allem. beim Rind. Bei milderem Verlauf äußert sich die Erkrankung durch leichtes Fieber, geringgradige Hyperämien der Schleimhäute, geringgradige Konjunktivitis, leichte Lahmheiten, Petechien in Lymphknoten und Milchrückgang. Bei moderatem Verlauf kommt es zu gestörtem Allgemeinbefinden mit Fieber, ausgeprägten Hyperämien der Schleimhäute, Nasenausfluss, Ödembildung im Kopfbereich, Lahmheiten, Dyspnoe und Blutungen. Erst bei schweren Verläufen zeigt sich die namensgebende Blaufärbung der Zunge, sowie Kronsaumentzündungen und hochgradige Lahmheiten. Ebenso kann es zu akuten oder perakuten Todesfällen kommen. Schafe sind in der Regel schwerer betroffen, weshalb mit einer Sterblichkeitsrate dieser Tierart von bis zu 30% gerechnet werden kann.

Die Diagnostik erfolgt mittels PCR aus entnommenen EDTA-Blut.

Als Schutzmaßnahmen kann die Behandlung mit Repellentien versucht werden, allerdings ist nur von einem vollständigen Schutz durch Impfung auszugehen.

 

Die aktuelle Lage in Deutschland

Zwischen den Jahren 2006 bis 2009 durchseuchte das BT-Virus Serotyp 8 fast die gesamte Bundesrepublik, konnte allerdings durch eine fleckendeckende Impfpflicht erfolgreich bekämpft werden. Seit 2015 basiert die Impfung gegen BTV jedoch auf Freiwilligkeit.

Momentan können zwei Seuchengeschehen beobachtet werden: BTV 8 breitet sich vom Südwesten aus Frankreich kommend aus und BTV 4 ist bereits in Griechenland, den Balkanländer, Italien und Österreich nachgewiesen worden. Allerdings haben sich beide Serotypen im Südosten und Osten Frankreichs bereits vereinigt. Somit geht auch für Deutschland wieder eine höhere potentielle Gefahr aus. Im Dezember 2018 wurde erstmals wieder ein Ausbruch von BTV 8 in Baden-Württemberg festgestellt, die Tiere zeigten jedoch keine klinischen Symptome. Weitere Meldungen von positiv getesteten Wiederkäuern gingen in den Frühjahrsmonaten 2019 beim FLI ein. Als Folge wurden Sperr- und Restriktionszonen eingerichtet, die gesamten Bundesländer Baden-Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, sowie Teilgebiete von Bayern und Hessen miteinbeziehen.

Empfängliche Tiere dürfen in oben genannten Zonen nur unter bestimmten Bedingungen verbracht werden. Diese sind im Folgenden aufgelistet:

Transport von Wiederkäuern aus der Sperrzone in EU-Mitgliedsstaaten

  • Während der Beförderung wurde das Tier gegen Cullicoides-Mücken Angriffe geschützt

Und

  • Es hat einen gültiger Impfschutz – es wurde also mindestens 60 Tage vor der Verbringung geimpft

Oder

  • Das Tier hat einen gültigen Impfschutz und die Nachimpfung erfolgte innerhalb des vom Impfhersteller angegebenen Zeitraumes

Oder

  • Es hat den erforderlichem vom Hersteller angegebenen Immunitätsschutz und ein negatives PCR-Ergebnis, das mindestens 14 Tage nach Einsetzen des Immunitätsschutzes getestet wurde

 

Verbringen aus der Restriktionszone in BTV freie Gebiete innerhalb der Republik

Befristet bis zum 30.06.2019

  • Tiere ab drei Monaten
    • Eine Verbringung ist 60 Tage nach der abgeschlossener Gundimmunisierung und Eintragung in die Hi-Tier-Datenbank möglich
      • Gegebenenfalls wurde – je nach Alter – eine Wiederholungsimpfung innerhalb von einem Jahr durchgeführt

Oder

  • Eine Verbringung ist nach 35 Tagen und negativem Virusnachweis (PCR) nach einer Grundimmunisierung möglich
  • Kälber bis zu 90 Tagen
    • Es liegt vier Wochen vor der Kalbung eine abgeschlossene Grundimmunisierung der Mutterkuh vor.
      • Das Kalb hat die Biestmilch erhalten
      • Eine Tierhaltererklärung muss beigefügt sein
    • Nutz- und Zuchtiere
      • Ohne Impfung
        • Es erfolgte eine lückenlose Repellentienbehandlung vom Zeitpunkt der Probennahme bis zum Transport
        • Es liegt ein negativer Virusnachweis (PCR) vor
      • Schlachttiere
        • Ohne Impfung
          • Eine Tierhaltererklärung liegt bei
          • Es erfolgt eine ausschließliche Verbringung zur Schlachtung

Cave: Schafe und Ziegen müssen beim Transport immer von einer Tierhaltererklärung begleitet werden!

Verbringung innerhalb der Sperrzone

  • Es liegen keine Krankheitssymptome vor
  • Eine Tierhaltererklärung ist beigefügt

Eine Impfung ist derzeit noch nicht wieder verpflichtend, wird aber dennoch von der ständigen Impfkommission Veterinärmedizin am Friedrich Löffler Institut empfohlen. Es dürfen nur inaktivierte Impfstoffe verwendet werden, außerdem bedarf die Impfung einer Genehmigung der zuständigen Behörde. Um eine Virusausbreitung zu verhindern, ist jedoch eine Abdeckung mit Impfstoffen von 80% aller Hauswiederkäuer notwendig.

Aufgrund der vorhergehenden Einstufung Deutschlands als BTV-frei, fand ein Rückgang der Impfstoffproduktion statt, jedoch steigt seit den letzten Monaten aufgrund der derzeitigen Lage und den Transportvorschriften die Nachfrage nach Impfstoffen wieder rasant an. Aufgrunddessen wird momentan wieder mit Hochdruck an der Produktion und Herstellung von Impfstoffen gegen BTV gearbeitet.

Eine Kontamination von Blutproben mit BTV-Impfstoffen ist potentiell möglich, weshalb von einer Beprobung und einer Impfung am selben Tag abgeraten werden sollte. Ebenso sind strenge Hygienemaßnahmen bei der Probenentnahme – sowohl bei Einzeltieren, als auch im Bestand –  einzuhalten.

Die vorherigen beschriebenen Maßnahmen und Anweisungen richten sich vorrangig nach den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern. Es bleibt abzuwarten wie sich die Situation in den kommenden Monaten entwickelt. ·AR·