loading
Wir nutzen Cookies zur Verbesserung unseres Webauftritts. Informationen zu Ihrer Nutzung werden daher an Google übermittelt.
Details ansehen.OK

Mindestlohn für Studierende

Aus aktuellem Anlass:

Der Mindestlohn von 8,50€ gilt auch für Tiermedizinstudierende und
Praktikanten!

Das Bundesministerium für Arbeit hat eine Broschüre zum Thema
Mindestlohn für Studierende ausgearbeitet. Werft unbedingt mal einen Blick hinein, es sind viele Fragen rund um den Mindestlohn gut verständlich beantwortet. Welche Praktika sind mindestlohnpflichtig und was muss ich ansonsten noch beachten?
 
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema schreibt gern auch eine Mail an
hiwis-doktoranden@bvvd.de und wir geben unser Bestes, die Unklarheiten
zu beseitigen.