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GOT Änderung

Liebe KommilitonInnen,

 

Die Erhöhung unserer Gebührenordnung kommt! Mit einer Anhebung von 12%  bleibt der Entwurf des BMEL allerdings deutlich hinter den Forderungen der tierärztlichen Gemeinschaft. Die Frist zum Kommentieren ist kurz gesetzt worden. Folgendes formulierten wir an das BMEL:

„Es erfreut, dass der Bedarf einer Anpassung gesehen wird, insbesondere bezogen auf den Inflationsausgleich und die gestiegenen Kosten für die praktizierenden Tierärzte. Die besondere Anhebung des einfachen Satzes der Beratung eines Nutztierbetriebes unterstreicht die Anerkennung für die gewachsenen Anforderungen des beratenden Tierarztes in diesem Bereich und hebt zudem die Bedeutung dieser Tätigkeit für die Durchsetzung der Ziele der Europäischen Kommission, formuliert in der Tiergesundheitsstrategie vom 19. September 2007, hervor.

 

Jedoch besteht Kritik an den angebrachten Argumenten für die niedrig ausgefallenen Anhebungen der Gebührensätze.

 

So ist es die Meinung des Bundesministeriums, dass eine zusätzliche Erhöhung der Gebührensätze Tierhalter davon abschrecken könnte, ihre Tiere tierärztlich behandeln zu lassen. Wer ein Tier hält, muss nach Paragraph zwei, Satz drei, des Tierschutzgesetzes

über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Wer sein Tier also nicht angemessen pflegen kann und im Krankheitsfall tierärztlich versorgen lassen kann, der darf sich aus Gründen des Tierschutzes kein Tier halten. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Tierärzte die Verantwortung und die Kosten dafür tragen sollen, dass sich die breite Masse der Gesellschaft ein Tier halten kann.

Darüber hinaus erscheint es die Meinung des Bundesministeriums zu sein, dass die Tierärzte in der Verantwortung stehen, die Kosten für die Umsetzung des öffentlichen Interesses nach einer Senkung der freilebenden Katzen Population zu tragen.

 

Die bereits erwähnte Tiergesundheitsstrategie der Europäischen Kommission möchte hohe Standards in der Lebensmittelproduktion im Bereich der Biosichereicht, der Tiergesundheit und des Tierschutzes halten bzw. weiter steigen. Das deckt sich mit dem öffentlichen Interesse und das funktioniert nur mit veterinärmedizinischer Beteiligung. Da jedoch gleichzeitig dem öffentlichen Interesse nach billigen Lebensmitteln stattgegeben wird, erscheint die Verantwortung und Finanzierung dieser Forderungen dem Landwirt und dem Tierarzt zugeschoben zu sein. Sie sollen hohe Standards erfüllen für wenig Geld.

 

Das Interesse der Öffentlichkeit an Tierschutz im Allgemeinen und der Nutztierhaltung im Speziellen ist aktuell bekanntermaßen sehr groß und wird medial stark thematisiert. Dabei wird die Diskussion nicht immer sachlich geführt und die Tierärzte geraten gemäß ihrer zentralen Funktion in diesem Bereich schnell in den Fokus der öffentlichen Kritik. Zudem sollen sie durch niedrige Gebührensätze die Kosten dafür tragen, dass sich die breite Masse Tiere halten kann und dass die Lebensmittel aus tierischen Erzeugnissen günstig bleiben. Gekoppelt mit dem den Aufgaben entsprechenden, anspruchsvollen Ausbildungsweg überrascht die nachgewiesene hohe Unzufriedenheit von Tiermedizinern im Vergleich zu gleichqualifizierten Akademikern der deutschen Bevölkerung nicht.

 

Das Signalisieren von Rückhalt für die Tiermedizinerinnen und Tiermediziner seitens des Bundesministeriums wäre angesichts dieser Umstände wünschenswert.“

 

 

Ihr könnt euch gerne bei Fragen zur GOT Erhöhung an praesident@bvvd.de wenden.

 

Liebe Grüße

Florian Die